fbpx

Bereit für das BFSG?
Ihr Partner für den barrierefreie Webauftritt.

Ab Juni 2025 sind digitale Produkte gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet – wir helfen Ihnen bei der Umsetzung.

BFSG ab Juni 2025: Sind Sie betroffen – und bereit, die Chancen zu nutzen?

Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Unternehmen verpflichtend. Doch auch über die rechtliche Anforderung hinaus steckt in barrierefreien Angeboten weit mehr als nur Pflichterfüllung.

 

Barrierefreiheit bedeutet Reichweite, Usability und Zukunftssicherheit. Sie eröffnet neue Zielgruppen, verbessert die Nutzererfahrung für alle – und wird in der digitalen Welt zunehmend zum Qualitätsstandard.

 

Nicht jedes Unternehmen ist aktuell betroffen – aber die Anforderungen wachsen. Wer heute vorsorgt, ist morgen im Vorteil.

VORTEILE

Vorteile und Chance mit digitaler Barrierefreiheit

Rechtliche Sicherheit

Durch barrierefreie Gestaltung erfüllen Sie die Anforderungen des BFSG und vermeiden Bußgelder, Abmahnungen oder rechtliche Auseinandersetzungen.

Mehr Reichweite

Barrierefreie Angebote erreichen mehr Menschen – darunter über 10 Millionen Menschen mit Behinderung allein in Deutschland.

Bessere UX
für alle

Barrierefreiheit verbessert Navigation, Lesbarkeit und Interaktion – für alle Nutzer:innen, nicht nur für Menschen mit Einschränkungen.

SEO Boost

Strukturierte Inhalte, klare Navigation und Textalternativen verbessern auch Ihre Sichtbarkeit bei Google & Co.

Image & Verantwortung

Barrierefreiheit zeigt gesellschaftliches Engagement – ein starkes Signal für Inklusion, Nachhaltigkeit und Verantwortung.

Zukunftssicherheit

Wer Barrierefreiheit früh umsetzt, ist dem Wettbewerb einen Schritt voraus – gerade im öffentlichen Bereich oder bei Ausschreibungen.

LEISTUNGEN

Unsere Lösungen für Ihre digitale Barrierefreiheit

Kostenlose Erstberatung

Verstehen Sie, warum digitale Barrierefreiheit mehr ist als nur eine gesetzliche Pflicht.

  • Erfahren Sie, wie Barriere­freiheit nicht nur rechtliche Sicherheit schafft, sondern auch neue Zielgruppen erschließt.
  • Sie erfahren, welche Anforderungen konkret auf Ihr Unternehmen zukommen – abhängig von Branche, System und Angebot.
  • Wir zeigen auf, was jetzt Priorität hat, und wie Sie die Umsetzung strategisch und effizient angehen können.

Accessibility-Audit

Wir prüfen Ihre digitalen Angebote auf Barriere­freiheit – nach anerkannten Standards.

  • Wir prüfen Ihre Website oder Anwendung anhand der relevanten Normen und Standards – sowohl technisch als auch gestalterisch.
  • Wir untersuchen, wie gut sich Ihre Inhalte mit Hilfsmittel oder unter kognitiven Ein­schränkungen nutzen lassen.
  • Sie erhalten einen Maßnahmen­katalog mit konkreten Optimierungs­vorschlägen, priorisiert nach Aufwand und Wirkung.

ab 2.500€

FAQs

Häufige Fragen zu digitaler Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit sorgt dafür, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Services haben. Das ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern ein wesentlicher Schritt in Richtung Chancengleichheit und Teilhabe in einer zunehmend digitalen Gesellschaft.

 

Barrierefreiheit verbessert:

  • die Nutzerfreundlichkeit für alle (z. B. auch für ältere Menschen, Menschen mit temporären Einschränkungen oder bei Nutzung unter schwierigen Bedingungen),

  • die Zugänglichkeit von Informationen und Produkten,

  • das Vertrauen in Ihre Marke und

  • oft sogar die Sichtbarkeit in Suchmaschinen (SEO).

 

Sie ist also kein Mehraufwand, sondern ein qualitativer Standard, der langfristig sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich sinnvoll ist. Wer früh handelt, zeigt Haltung – und handelt zukunftsorientiert.

Das hängt davon ab, ob Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten. Besonders relevant sind Unternehmen mit einem Online-Shop, Kundenportal, mobile Apps oder PDF-Downloads – also digitale Schnittstellen, die öffentlich zugänglich sind.
Auch die Unternehmensgröße spielt eine Rolle: Das Gesetz gilt für Firmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie Endkund:innen adressieren.

 

Nutzen Sie unseren Selbsttest, um in wenigen Klicks herauszufinden, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.

Unternehmen, die nach dem 28. Juni 2025 nicht barrierefrei sind, riskieren Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden. Zusätzlich können sie von öffentlichen Aufträgen oder Ausschreibungen ausgeschlossen werden, bei denen Barrierefreiheit Voraussetzung ist.

Wer frühzeitig handelt, reduziert nicht nur das rechtliche Risiko, sondern zeigt auch gesellschaftliche Verantwortung – und gewinnt das Vertrauen einer wachsenden Zielgruppe.

Die Kosten variieren je nach Umfang, Systemlandschaft und aktuellem Stand Ihrer digitalen Angebote. Kleinere Optimierungen – etwa an Kontrasten, Textalternativen oder der Struktur – sind oft schon mit überschaubarem Aufwand möglich.
Größere Projekte wie die barrierefreie Neuentwicklung eines Portals oder Onlineshops erfordern mehr Zeit und Budget – lassen sich aber gezielt planen.

Das hängt stark von Ihrem Ausgangspunkt ab. Eine erste Optimierung kann innerhalb weniger Wochen realisiert werden – z. B. durch ein Audit mit Quick Wins.
Größere Projekte, etwa die komplette Umstellung eines Onlineshops, benötigen meist mehrere Wochen bis Monate.
Wichtig ist: Je früher Sie starten, desto stressfreier und planbarer wird die Umsetzung – insbesondere im Hinblick auf den Stichtag 28. Juni 2025.

Kontakt

Noch Fragen?
Ich bin gerne persönlich für Sie da!

Geschäftsmodell

An welche Zielgruppe richtet sich Ihr digitales Angebot?

Digitale Angebote

Welche digitalen Angebote betreiben Sie aktuell?

Unternehmensgröße

Hat ihr Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter oder mehr als 2 Mio € Jahresumsatz?

Ergebnis

✅ BFSG betrifft Ihr Unternehmen

Ab Juni 2025 müssen Ihre digitalen Angebote barrierefrei nutzbar sein. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um mit der Umsetzung zu beginnen.


✅ BFSG betrifft Ihr Unternehmen

Ab Juni 2025 müssen Ihre digitalen Angebote barrierefrei nutzbar sein. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um mit der Umsetzung zu beginnen.


✅ BFSG betrifft Ihr Unternehmen

Ab Juni 2025 müssen Ihre digitalen Angebote barrierefrei nutzbar sein. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um mit der Umsetzung zu beginnen.


⚠️️ Wahrscheinlich nicht betroffen – aber relevant

Auch wenn das BFSG Sie rechtlich nicht betrifft, kann Barrierefreiheit ein wertvoller Wettbewerbsvorteil sein – z. B. für Ausschreibungen, SEO oder Kundenbindung.

⚠️️ Wahrscheinlich nicht betroffen – aber relevant

Auch wenn das BFSG Sie rechtlich nicht betrifft, kann Barrierefreiheit ein wertvoller Wettbewerbsvorteil sein – z. B. für Ausschreibungen, SEO oder Kundenbindung.